Handelsrecht und

Gesellschaftsrecht

Rechtssicherheit für Unternehmer und Führungskräfte

Als Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter tragen Sie eine hohe rechtliche, strategische und persönliche Verantwortung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Organisation rechtssicher aufzustellen, Haftungsrisiken wirksam zu minimieren und auch komplexe Entscheidungen juristisch fundiert zu treffen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht begleite ich Sie bei Gründungen, Umstrukturierungen, Compliance-Fragen und Gesellschafterstreitigkeiten. Dabei entwickle ich maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur rechtlich belastbar, sondern auch unternehmerisch sinnvoll und praxisnah umsetzbar sind.

Kompetenzfelder im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Verlässlich. Durchsetzungsfähig. Pragmatisch.

Damit Ihre Entscheidungen rechtlich tragen – effizient und mit klarem Kurs.

Typische Mandate

Einführung eines Compliance-Systems

Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien ist entscheidend für die Integrität und Vertrauenswürdigkeit Ihres Unternehmens. Ich unterstütze Sie beim Aufbau eines effektiven Compliance-Systems, das sicherstellt, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehören die Entwicklung von Compliance-Richtlinien, Mitarbeiterschulungen und die Überwachung der Vorschriften im Gesellschafts- und Handelsrecht.

Handelsregistereintragungen

Ich unterstütze Sie umfassend bei der Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister. Dabei übernehme ich die Vorbereitung und Prüfung aller erforderlichen Dokumente und stelle sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Von der Erstellung der Antragsunterlagen bis zur Einreichung und Koordination mit den zuständigen Behörden – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess, um eine reibungslose und korrekte Registrierung zu gewährleisten.

Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Ich berate Sie umfassend zu Ihren Pflichten und Haftungsrisiken als Geschäftsführer oder Vorstand und helfe Ihnen dabei, Haftungsprobleme zu vermeiden. Zudem stehe ich Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzansprüchen mit meiner Expertise zur Seite und vertrete Ihre Interessen deutschlandweit vor Gericht.

Unternehmensgründungen

Ich stehe Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens von Anfang bis Ende zur Seite. Dies umfasst eine ausführliche Beratung zu den verschiedenen Rechtsformen, die Erstellung der notwendigen Gründungsdokumente wie Gesellschaftsverträge oder Satzungen und die Unterstützung bei der Einreichung dieser Dokumente. Ich sorge dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und begleite Sie durch den gesamten Gründungsprozess, um einen erfolgreichen Start Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Umstrukturierung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen

Bei Umstrukturierungen oder strategischen Entscheidungen unterstütze ich Unternehmen bei der Umwandlung von Gesellschaftsformen, Fusionen oder Neuausrichtungen. Ich informiere Sie über handelsrechtliche und steuerliche Aspekte und begleite den gesamten Prozess. Bei Fusionen und Übernahmen prüfe ich die Planung auf mögliche Rechtsrisiken und Haftungsfragen.

Änderung von Gesellschafterverträgen nach HGB und BGB

Wenn Sie Änderungen an Ihren Gesellschaftsverträgen planen, beispielsweise die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Anpassung von Unternehmenszielen, unterstütze ich Sie dabei. Ich prüfe die rechtlichen Möglichkeiten nach Gesellschafts- und Handelsrecht und helfe bei der Umsetzung, einschließlich der Formulierung erforderlicher Verträge und Satzungsänderungen.

Nächster Schritt

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich, effizient und rechtssicher. Ich freue mich darauf, Ihre Herausforderungen kennenzulernen.

Aktuelles

Gesellschafterstreit vermeiden: Präventive Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den häufigsten und zugleich folgenreichsten Konflikten im Gesellschaftsrecht. Sie gefährden nicht nur die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens, sondern können auch zu langwierigen Gerichtsverfahren und persönlichen Belastungen führen. Umso wichtiger ist es, bereits bei der Gründung oder Umstrukturierung einer Gesellschaft klare, präventive Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

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