Ausgangslage: Verdichtete Verantwortung für Geschäftsführung und Vorstand
Organhaftung 2026 – Haftungsrisiken im Unternehmen verstehen und steuern
Ausgangslage: Verdichtete Verantwortung für Geschäftsführung und Vorstand
Ausgangslage: Wachstum, Internationalisierung und steigender Strukturbedarf
Ausgangslage: Stiftungsvermögen zwischen Kapitalerhalt und Zweckverwirklichung
Corporate Governance GmbH: Neue Anforderungen für Geschäftsführer ab 2026
Unternehmerfamilie, Nachfolge und Vermögen rechtssicher gestalten
2026 wird für viele Stiftungen zu einem echten Stresstest. Mit der Einführung des bundeseinheitlichen Stiftungsregisters steigt die Transparenz deutlich, gleichzeitig werden Nachweis- und Dokumentationspflichten spürbar strenger.
Die Stiftungssatzung ist das rechtliche Fundament jeder Stiftung. Sie bestimmt Zweck, Vermögen, Organisation und Entscheidungsmechanismen und entscheidet damit maßgeblich über die langfristige Handlungsfähigkeit.
Viele Stiftungen stehen vor wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen wie sinkenden Erträgen, steigenden Verwaltungskosten, Fachkräftemangel oder einer eingeschränkten Umsetzbarkeit des Stifterwillens.
Vorstände und Stiftungsräte tragen eine doppelte Verantwortung: Sie müssen den Stifterwillen wahren und gleichzeitig das Stiftungsvermögen so verwalten, dass der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt werden kann.
Ab dem 1. Januar 2028 wird ein bundeseinheitliches Stiftungsregister eingeführt. Bestehende Stiftungen müssen sich bis spätestens 31. Dezember 2028 registrieren lassen.