Dorela Kress

GmbH Gründung in 10 Schritten

Die Gründung einer Gesellschaft ist ein komplexer Prozess. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Gründung einer GmbH durchlaufen müssen:

1. Planung und Vorbereitung:
Bevor Sie mit der Gründung beginnen, sollten Sie die grundsätzlichen Fragen in der Gründungsphase klären. Dazu gehören die Wahl des Gründerteams, die Festlegung des Stammkapitals, die Wahl des Geschäftsführers und die Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls. (Es fehlte der Artikel vor „Musterprotokolls“.)

2. Firmenname und Unternehmensgegenstand:
Der Name Ihrer Gesellschaft sollte wohl überlegt sein, denn mit ihm tritt das frisch gebackene Unternehmen nach außen auf. Für eine zulässige Firmierung müssen die formalen Kriterien erfüllt werden, damit die Gründung jeweils das grüne Licht vom Notar und dem zuständigen Amtsgericht erhält.
Zusätzlich müssen Sie einen Unternehmensgegenstand formulieren, der den Tätigkeitsbereich der neuen GmbH definiert.

3. Stammkapital festlegen:
Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das von den Gesellschaftern in das Unternehmen eingebracht wird. Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro.

4. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag vorbereiten:
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander sowie gegenüber der GmbH.

5. GmbH beim Notar beurkunden:
Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls erfolgt beim Notar. (Das Wort “Musterprotokolls” musste beibehalten werden.)

6. Geschäftskonto eröffnen:
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls muss ein Geschäftskonto eröffnet werden. (Auch hier der Artikel war korrekt, und das Wort „Musterprotokolls“ musste beibehalten werden.)

7. Veröffentlichung des Handelsregistereintrags:
Nach der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH rechtsfähig. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat eine GmbH-Anmeldung die folgenden Angaben zu enthalten:
• Name der Gesellschaft (Firmierung)
• Gegenstand der Gesellschaft
• Sitz
• Gesellschafter
• Beteiligungsverhältnisse (Höhe, Aufbringung und Verteilung des Stammkapitals)
• Geschäftsführung

8. Gewerbe anmelden:
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Behörde.

9. Steuerliche Erfassung der GmbH:
Die steuerliche Erfassung erfolgt beim Finanzamt.

10. GmbH-Betrieb starten:
Nach Abschluss aller Formalitäten kann der Betrieb nun endlich aufgenommen werden.

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