Die Pressemitteilung von BaFin vom 13.07.2023 trägt den Titel „Mystery Shopping: BaFin testet Anlageberatung“ und berichtet über die Ergebnisse einer verdeckten Prüfung der Anlageberatung in Wertpapierdienstleistungsinstituten durch Testkäuferinnen und Testkäufer. Die BaFin hat dabei folgende Punkte festgestellt:
Verbesserung der Beratung: Die Qualität der Anlageberatung hat sich im Vergleich zu den vorherigen Tests verbessert, jedoch bestehen weiterhin erhebliche Defizite in einigen Bereichen.
Gesetzliche Anforderungen erfüllt: Die meisten Institute haben die gesetzlichen Anforderungen an die Geeignetheitserklärung, die Protokollierung sowie die Offenlegung von Kosten und Provisionen eingehalten.
Größte Mängel bei der Kundenberatung: Die größten Mängel wurden bei der Ermittlung der Kundenbedürfnisse, der Risikoaufklärung und der Produktinformation festgestellt. Viele Institute haben die Risikobereitschaft, die Anlageziele und die finanzielle Situation der Kunden nicht ausreichend erfasst oder berücksichtigt. Zudem wurden die Risiken und Eigenschaften der empfohlenen Produkte oft nicht klar und verständlich erklärt.
Zukünftige Maßnahmen: Die BaFin wird die festgestellten Verstöße weiterverfolgen und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich sind weitere Mystery-Shopping-Tests geplant, um die Qualität der Anlageberatung zu verbessern.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen: Mystery Shopping: BaFin testet Anlageberatung


